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   BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15   

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https://dejure.org/2016,26567
BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15 (https://dejure.org/2016,26567)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2016 - 4 C 4.15 (https://dejure.org/2016,26567)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2016 - 4 C 4.15 (https://dejure.org/2016,26567)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 43, 88, 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 144 Abs. 4; BNatSchG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 5, §§ 13 ff., 17 Abs. 1, 3 und 8, § 44; NAGBNatSchG §§ 5, 7
    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit über Genehmigungsbedürftigkeit; Verpflichtungsbegehren; naturschutzrechtliche Befreiung; Verbotstatbestand; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Zwangsgeldandrohung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 43, 88, 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 144 Abs. 4
    Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit über Genehmigungsbedürftigkeit; Klagebegehren; Verbotstatbestand; Verpflichtungsbegehren; Zwangsgeldandrohung; naturschutzrechtliche Befreiung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 Nr 5 BNatSchG 2009, § 67 Abs 1 BNatSchG 2009, § 17 Abs 8 S 1 BNatSchG 2009, § 14 Abs 1 BNatSchG 2009, § 3 Abs 2 BNatSchG 2009
    Untersagung von Grünlandumbruch auf Moorstandort; Auslegung des Klagebegehrens

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Genehmigungsfreiheit eines Grünlandumbruchs auf einem Moorstandort; Beachtung bestimmter Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung; Verhältnis von Naturschutz und Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung der mit ihr ...

  • doev.de PDF

    Naturschutzrechtliche Befreiung; Grünlandumbruch auf Moorstandorten

  • rewis.io

    Untersagung von Grünlandumbruch auf Moorstandort; Auslegung des Klagebegehrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit über Genehmigungsbedürftigkeit; Verpflichtungsbegehren; naturschutzrechtliche Befreiung; Verbotstatbestand; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Genehmigungsfreiheit eines Grünlandumbruchs auf einem Moorstandort; Beachtung bestimmter Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der landwirtschaftlichen Nutzung; Verhältnis von Naturschutz und Bodenbewirtschaftung unter Einbeziehung der mit ihr ...

  • datenbank.nwb.de

    Untersagung von Grünlandumbruch auf Moorstandort; Auslegung des Klagebegehrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ackernutzung und Grünlanderneuerung ist auch an Moorstandort erlaubt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grünlandumbruch auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Grünlandumbruch auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grünlandumbruch auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grünlandumbruch auf Moorstandorten nicht schon nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG verboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 94
  • NVwZ-RR 2017, 187
  • DÖV 2017, 259
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Das ist mit § 88 VwGO nicht vereinbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 5.12 - Buchholz 451.65 Börsenrecht Nr. 7 Rn. 15).

    Zum selben Ergebnis gelangt man über die Befugnis des Senats, die fehlerhafte Erfassung des Klageantrags zu korrigieren (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Sie ist jedoch insofern akzessorisch, als mit der (gerichtlichen) Aufhebung des Grundverwaltungsakts dessen Wirksamkeit als die Grundvoraussetzung jeglicher Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung entfällt (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 12; Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 Rn. 28).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung ist auch die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 - SächsVBl. 2015, 164 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Die vom Oberverwaltungsgericht verneinte Frage, ob § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG eine Verbotsnorm darstellt, nimmt als bloßes Begründungselement und Vorfrage an der Rechtskraft dieses Ausspruches nicht teil (BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Sie ist jedoch insofern akzessorisch, als mit der (gerichtlichen) Aufhebung des Grundverwaltungsakts dessen Wirksamkeit als die Grundvoraussetzung jeglicher Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung entfällt (BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 12; Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 Rn. 28).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Um diesem Ziel gerecht zu werden, hätte zunächst die Frage nach dem Befreiungserfordernis im Wege einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO geklärt werden müssen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1972 - 1 C 33.68 - BVerwGE 39, 247 und vom 18. Mai 1977 - 8 C 44.76 - BVerwGE 54, 54 = juris Rn. 14) und wäre nur hilfsweise - für den Fall der Notwendigkeit einer Befreiung - eine Klage auf Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG in Betracht gekommen.
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Der Verstoß gegen § 88 VwGO ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Um diesem Ziel gerecht zu werden, hätte zunächst die Frage nach dem Befreiungserfordernis im Wege einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO geklärt werden müssen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1972 - 1 C 33.68 - BVerwGE 39, 247 und vom 18. Mai 1977 - 8 C 44.76 - BVerwGE 54, 54 = juris Rn. 14) und wäre nur hilfsweise - für den Fall der Notwendigkeit einer Befreiung - eine Klage auf Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG in Betracht gekommen.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für

  • Drs-Bund, 20.06.2001 - BT-Drs 14/6378
  • VG Lüneburg, 18.08.2017 - 2 A 144/16

    Artenschutz; Befreiung; Eingriff; Ermächtigungsgrundlage; Generalklausel;

    Demgegenüber ist das durch § 3 Abs. 2 BNatSchG eröffnete Ermessen - wie bereits der Wortlaut nahelegt - in keiner Weise gebunden oder intendiert, so dass insofern die allgemeinen Anforderungen an die Ermessensausübung gelten (siehe § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 40 VwVfG; vgl. auch BVerwG; Urt. v. 01.09.2016 - 4 C 4/15 -, zit. n. Juris, dort Rn. 27; Krohn, in: Schlacke, a. a. O., § 3 Rn. 24).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des

    Ein solcher Verstoß ist im Revisionsverfahren unabhängig vom Vorliegen einer Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 21 und vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Entspricht eine Maßnahme den in § 5 Abs. 2 BNatSchG genannten Anforderungen nicht, liegt ein Eingriff vor (BVerwG, Urt. v. 01.09.2016 - BVerwG 4 C 4.15 -, juris, RdNr. 21).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.11.2015 - 4 C 4/15   

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https://dejure.org/2015,38696
OVG Sachsen, 06.11.2015 - 4 C 4/15 (https://dejure.org/2015,38696)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2015 - 4 C 4/15 (https://dejure.org/2015,38696)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2015 - 4 C 4/15 (https://dejure.org/2015,38696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO, § 19 Abs. 3 SächsKomZG
    Norrmenkontrolle, Haushaltssatzung Zweckverband, Einberufung Verbandsversammlung, Einspruch gegen Beschluss der Verbandsversammlung, aufschiebende Wirkung des Einspruchs, Satzungsautonomie, Rechtssetzungsverfahren, Stimmenzahl nach Umsatzerlösen, Umlageschlüssel nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Haushaltssatzung der Stadt Mittweida für das Haushaltsjahr 2015 ; Festsetzung einer Mitgliederumlage i.R.e. Verbandsversammlung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Haushaltssatzung der Stadt Mittweida für das Haushaltsjahr 2015; Festsetzung einer Mitgliederumlage i.R.e. Verbandsversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag gegen die Haushaltssatzung 2015 des Zweckverbands "Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen" (KISA) abgelehnt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag gegen KISA-Haushaltssatzung 2015 gescheitert

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag gegen KISA-Haushaltssatzung 2015 gescheitert

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2015 - 4 C 4/15
    Dafür genügt die Darlegung, durch die angegriffene Rechtsvorschrift in einem bestimmten Aspekt rechtlich betroffen zu sein (BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005, NVwZ 2005, 695 [696], m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/06

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2015 - 4 C 4/15
    Inhaltlich soll eine Stimmengewichtung ermöglicht werden (st. Rspr. des SächsOVG seit Urt. v. 17. Juni 2009 - 5 B 322/06 -, juris Rn. 96 ff.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 4 A 508/16

    Aufgabenübergang; Datenverarbeitungsdienstleistungen; Aufgabenübertragung;

    Zur Begründung bezog er sich auf das Normenkontrollurteil vom 6. November 2015 (- 4 C 4/15 -, juris), mit dem der Senat den Antrag der Klägerin, die Haushaltssatzung des Antragsgegners für unwirksam zu erklären, abgelehnt hat.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteil vom 6. November 2015 (- 4 C 4/15 -, juris Rn. 26 - 37, juris = SächsVBl. 2016, 144) verwiesen.

    Der Senat hat diesen Begriff in seinem Urteil vom 6. November 2015 (a. a. O. Rn. 35) unter Rückgriff auf § 277 Abs. 1 HGB (a. F.) als Erlöse durch Verkauf, Vermietung und Verpachtung aus der gewöhnliche Geschäftstätigkeit definiert.

    Die zwischen den Beteiligten streitige Frage der Belastung der Verbandsmitglieder aufgrund des Umlageschlüssels berührt nicht die Wirksamkeit der Festsetzung einer Umlage in der Haushaltssatzung (vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 6. November 2015 - 4 C 4/15 -, juris Rn. Rn. 39 f.).

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